Feuerschale und Terrassenofen: was erlaubt ist
Ein Feuer im Garten ist der älteste Heizstrahler der Welt. Erlaubt ist es fast überall – mit dem richtigen Holz, nicht zu oft und mit Rücksicht auf die Nachbarn.
Stand: 7. November 2026
Was die Verordnung sagt
Feuerschalen und offene Kamine fallen unter die Verordnung über kleine Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Danach dürfen sie nur gelegentlich betrieben werden, und nur mit naturbelassenem, stückigem Holz oder Holzbriketts. Andere Brennstoffe sind eine Ordnungswidrigkeit. Eine Genehmigung oder Anzeige brauchst du für eine Feuerschale nicht; so fasst es etwa das Landratsamt Augsburg in seinem Merkblatt zusammen.
Was „gelegentlich“ genau heißt, regelt die Verordnung nicht in Zahlen. Gemeint sind einzelne Abende, kein Dauerbetrieb.
Das richtige Holz
- Trocken und unbehandelt, also Scheitholz oder Holzbriketts. Nasses Holz qualmt.
- Kein Altholz, keine Paletten mit Lack, kein Papier, keine Pappe, kein Kunststoff.
- Keine Gartenabfälle. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nach § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verboten. Berlin, Bremen und Hamburg lassen keine Ausnahmen zu, Mecklenburg-Vorpommern ab 2029 auch nicht mehr. Die übrigen Länder erlauben Ausnahmen per Verordnung, mit eigenen Regeln.
Rauch, Funken, Nachbarn
- Schau, wohin der Rauch zieht. Wenn er beim Nachbarn ins Fenster weht, ist der Abend vorbei. Bei dauerhafter Belästigung kann der Nachbar Unterlassung verlangen.
- Bei Wind fliegen Funken. Abstand zu Hecke, Holzzaun, Markise und Sonnenschirm halten, bei Trockenheit verzichten.
- Ab 22 Uhr gilt auch für die Runde am Feuer die Nachtruhe.
- Asche erst ausgekühlt in den Restmüll, nie in die Biotonne mit Glutresten.
Pizzaofen und Terrassenofen
Für Öfen, in denen Speisen durch direkten Kontakt mit heißen Abgasen gebacken werden, gelten große Teile der 1. BImSchV nicht. Das bayerische Umweltministerium ordnet auch Holzbacköfen so ein. Bei fest gemauerten Öfen mit Schornstein frag vor dem Bau deinen Bezirksschornsteinfeger. Ein Terrassenofen, der nur heizt, etwa ein Schwedenofen, ist dagegen eine normale Feuerstätte nach der 1. BImSchV. Gas-Pizzaöfen und Gasgrills folgen den Regeln für Flüssiggas, siehe Outdoor-Küche planen.
Alternative ohne Rauch
Wer die Wärme ohne Rauch will, nimmt einen Infrarot-Heizstrahler. Was der für deine Terrasse leisten muss und was ein Abend kostet, rechnet der Heizstrahler-Rechner.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Feuerschale eine Genehmigung?
Nein. Feuerschalen und Feuerkörbe sind ohne Genehmigung und Anzeige zulässig, solange du sie nur gelegentlich nutzt und nur naturbelassenes, trockenes Holz oder Holzbriketts verbrennst. Örtliche Regeln, etwa bei Waldbrandgefahr, gehen vor.
Darf ich Gartenabfälle in der Feuerschale verbrennen?
In der Regel nein. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verboten. Die meisten Länder lassen Ausnahmen zu, aber mit eigenen Regeln, Zeiten und oft mit Anmeldung; Berlin, Bremen und Hamburg nicht. Laub und Grünschnitt gehören auf den Kompost oder zum Wertstoffhof.
Was kann ich gegen Rauch vom Nachbarn tun?
Zuerst reden. Wer regelmäßig durch Rauch belästigt wird, kann zivilrechtlich Unterlassung verlangen. Wird verbotenes Material verbrannt, etwa behandeltes Holz oder Abfall, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die das Ordnungsamt verfolgt.
Quellen
- Landratsamt Augsburg: Merkblatt Grillfeuer und Feuerstellen im Garten (Mai 2026)
- Umweltbundesamt: Lagerfeuer können für Mensch und Umwelt schädlich sein
- Bayerisches Umweltministerium: 1. BImSchV und Holzbacköfen
- Hamburg: Verbrennen von Grünabfällen
- EUWID: Mecklenburg-Vorpommern verbietet Verbrennen von Pflanzenabfällen (03.03.2026)
- 1. BImSchV § 1 (Anwendungsbereich)
- Stiftung Warentest: Grillen auf dem Balkon
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